Mit ihrem erweiterten Auftrag ermöglicht die Realschule auch den Schülerinnen und Schülern, die den Anforderungen des mittleren Niveaus, das zum Realschulabschluss, nicht entsprechen können, ohne Wechsel der Schule den Hauptschulabschluss anzustreben.

Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6

Der Unterricht und die Noten orientieren sich in Klasse 5 und 6 ausschließlich am mittleren Niveau, das zum Realschulabschluss führt. Für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler kann eine zusätzliche Förderung angeboten werden. Am Ende von Klasse 5 gibt es keine Versetzungsentscheidung, alle Schülerinnen und Schüler können in die Klasse 6 aufrücken. Erst zum Ende der Klasse 6 wird anhand der Noten entschieden, ob nach der Orientierungsstufe auf dem zum Realschulabschluss oder dem zum Hauptschulabschluss führenden Niveau weitergelernt wird.

Unterricht in den Klassen 7 bis 9

In diesen Klassen kann auf grundlegendem Niveau, das zum Hauptschulabschluss führt, und auf mittlerem Niveau, das zum Realschulabschluss führt, unterrichtet werden. Dies ist innerhalb der Klassen und in getrennten Gruppen oder Klassen möglich. Am Ende der Klassen 7 und 8 wird anhand der Noten entschieden, auf welchem Niveau die Schülerin bzw. der Schüler weiterlernt. Ein Wechsel ist auch zum Halbjahr möglich.

Abschlüsse in Klasse 9 und 10

In den Klassen 9 und 10 findet eine zielgerichtete Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss beziehungsweise auf den Realschulabschluss statt. Die Hauptschulabschlussprüfung kann am Ende von Klasse 9, die Realschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 10 abgelegt werden. In Klasse 10 wird ausschließlich auf dem mittleren Niveau unterrichtet, das zum Realschulabschluss führt.

Wechsel der Niveaustufe

Bisher konnte das „Niveau“ nur mit einem Wechsel der Schulart gewechselt werden. Es galten die Anforderungen der Multilateralen Versetzungsordnung mit den entsprechenden Notenhürden sowie der Möglichkeit, auf der Grundlage einer Bildungsempfehlung zu wechseln. Diese Anforderungen müssen nun auch in der neuen Realschulversetzungsordnung abgebildet werden. Es gelten für den Wechsel der Niveaustufe innerhalb der Realschule die gleichen Notenanforderungen wie nach der Multilateralen Versetzungsordnung.
In den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in der Pflichtfremdsprache muss mindestens die Note gut, in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern ein Durchschnitt von 3,0 erreicht sein.
Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, von dem Niveau G in das Niveau M auf der Grundlage einer Entscheidung der Klassenkonferenz mit 2/3 Mehrheit zu wechseln. Die Klassenkonferenz kann die Aufnahme in das Niveau M auf Probe beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler nach einer Übergangszeit den Anforderungen des Niveau M gewachsen sein wird. Die Dauer der Probezeit wird von der Klassenkonferenz festgelegt und dauert längstens ein Schulhabjahr.
Der Wechsel der Niveaustufe ist zum Ende jedes Schulhalbjahres möglich. Für einen Wechsel vom Niveau G auf das Niveau M müssen die Notenvoraussetzungen erfüllt sein.
Zum Schulhalbjahr erfolgt der Wechsel jedoch nur freiwillig. Die Schülerin oder der Schüler muss also nicht fürchten, bereits zum Schulhalbjahr aufgrund der erreichten Noten das Niveau M verlassen zu müssen.
Nach dem Hauptschulabschluss
Das Niveau G führt die Schülerinnen und Schüler zukünftig auch an der Realschule zum Hauptschul-abschluss. Sie können ihren Weg zum Realschulabschluss nach bestandener Hauptschulabschluss-prüfung an der Realschule dann fortsetzen, wenn sie die Notenvoraussetzungen erfüllen, die für den Wechsel vom Niveau G in das Niveau M maßgeblich sind.
Neu geschaffen wurde zum Schuljahr 2017/2018 die Möglichkeit, nach bestandenem Hauptschul-abschluss die Klasse 9 auf Niveau M zu wiederholen, sofern in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache mindestens die Note „gut“ sowie im dritten Fach mindestens die Note „befriedigend“ und in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0 erreicht wurde.
Andernfalls, d.h. wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, haben die Schülerinnen und Schüler z. B. die Möglichkeit, einen mittleren Bildungsabschluss durch den Wechsel auf eine zweijährige Berufsfachschule oder durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung anzustreben.

G/M Niveau an der GSR

Wir haben uns an der GSR für folgendes Konzept entschieden. Dies soll die Schülerinnen und Schüler bei ihrem zielgerichteten Lernen unterstützen. Ab der Klassenstufe 8 setzen wir die Klassen neu zusammen, so dass ein Teil sich auf den Realschulabschluss vorbereiten kann, der andere Teil sich zielgerichtet auf den Hauptschulabschluss Klasse 9.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, ist ein Wechsel der Niveaustufen möglich.

GM an der GSR

G/M Niveau von der Klassenstufe 8 auf 9 nochmals erklärt.

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen für die Klassenstufe 6

Hier finden Sie ausführliche Informationen für die Klassenstufe 7

Hier finden Sie ausführliche Informationen für die Klassenstufe 8