Alle Tage oder Stunde müssen schriftlich entschuldigt werden, bei Krankheit oder Abwesenheit!

 

 

Fehlzeiten und Entschuldigungen – Regelungen GSR Nürtingen

 

Welche Fehlzeiten müssen von mir entschuldigt werden?

Jede Fehlzeit (auch Verschlafen und Zuspätkommen) muss von den Erziehungsberechtigten

schriftlich entschuldigt werden. (siehe Schulbesuchsverordnung §1 und §2). Bei häufigem

Fehlen kann der Schulleiter auf ein ärztliches Attest bestehen. Auch alle außerschulischen

Veranstaltungen unterliegen der Schulpflicht!

 

Was muss ich machen?

Im Krankheitsfall müssen zwei Sachen erfolgen:

  1. Meldung, dass mein Kind krank ist. Dazu die Schule online per Schoolfox am ersten Tag des Fehlens bis 7.30 Uhr informieren.
  2. schriftlich entschuldigen, dass mein Kind krank ist. (siehe Grafik!)

 

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Schoolfox Nachrichten nicht als schriftliche Entschuldigung gelten, es sei denn, diese sind von den Eltern handschriftlich unterschrieben und eingescannt bzw. abfotografiert.

 

Was muss in einer schriftlichen Entschuldigung stehen?

Sollten Sie die Entschuldigung verfassen, müssen folgende Punkte enthalten sein:

  • aktuelles Datum
  • Name des Klassenlehrers
  • Name des Kindes
  • Information darüber ob bzw. welche
  • Datum und/oder Zeitraum der angekündigten Notenerhebungen
  • Fehltage (Klassenarbeiten, Tests, Präsentationen …)
  • Angabe des Grundes versäumt wurden
  • Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

 

Mein Kind wird während des Schulbesuchs krank und muss abgeholt

werden – welche Fristen gelten dann?

Der Tag der Abholung gilt als erster Fehltag. Auch für diesen Tag muss eine schriftliche

Entschuldigung vorgelegt werden.

 

Mein Kind kann nicht am Sportunterricht teilnehmen – was muss ich tun?

Entschuldigungen, die ausschließlich den Sportunterricht betreffen, gehen direkt

an den Sportlehrer/die Sportlehrerin.

Die Schülerin / der Schüler muss dennoch im Sportunterricht anwesend sein.

Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur durch den Schulleiter gegen ärztliche Bescheinigung und bei offensichtlichen Verletzungen möglich (längstens für 6 Monate; Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden)

 

Welche Folgen hat es, wenn ich mein Kind nicht rechtzeitig entschuldige?

  • Sollte gemäß den Fristen keine schriftliche Entschuldigung vorliegen, gilt dies als

unentschuldigtes Fehlen, das im Klassenbuch vermerkt wird.

  • Unentschuldigtes Fehlen bei Klassenarbeiten oder anderen angekündigten

Notenerhebungen resultiert in der Note 6.

  • Sollten sich die Fehltage häufen und nach mehreren unentschuldigten Fehltagen liegt der Verdacht auf Schulabsentismus vor. Wir gehen hierzu mit Ihnen ins Gespräch und geben die Meldung an den Sozialen Dienst weiter.
  • Wir behalten uns vor, bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, Konsequenzen nach §

90 SchG (z.B. 4 Stunden Nachsitzen, zeitweiliger Unterrichtsausschluss usw.)

anzuwenden.

  • Unentschuldigte Fehltage können im Zeugnis unter Bemerkungen eingetragen werden. Einzelfallentscheidung der Klassenkonferenz!

 

 Regelungen bei Nachschreibeterminen

Sollte ihr Kind erkrankt sein und eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, hat es das Recht die Notenerhebung nachzuholen.

Unsere Nachschreibetermine sind immer freitags ab 13 Uhr. Dies wird mit den Schülerinnen und Schülern abgesprochen.

  • Sollte eine Schülerin bzw. Schüler an diesem Termin unentschuldigt fehlen, resultiert daraus die Note 6.
  • Sollte eine Schülerin bzw. Schüler zu diesem Nachschreibetermin nicht erscheinen und wird entschuldigt, verlangen wir bei einem weiteren Fehlen bei einem Nachschreibtermin ein ärztliches Attest.

 

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