Hausordnung Stand September 2022

 

Vorwort

Wir können an unserer Schule nur dann einvernehmlich zusammenleben und arbeiten, wenn wir einander achten, anerkennen und wenn wir versuchen, Probleme gemeinsam zu bewältigen. Es ist deshalb wichtig, dass jeder für sich, für andere und für die Gemeinschaft Verantwortung übernimmt. Das heißt auch, dass wir höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen, andere nicht stören, gefährden oder gar verletzen. Wir gehen mit fremdem Eigentum, mit Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen sorgsam um und beschädigen sie nicht. Wir achten auf Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung. Von diesen Grundsätzen soll sich unser Verhalten auch außerhalb der Schule leiten lassen.

Wir verstehen uns als Bildungs- und nicht als Freizeiteinrichtung. Deshalb erwarten wir von unseren Schülerinnen und Schülern, dass sie angemessen gekleidet zum Unterricht erscheinen. Als nicht angemessen erachten wir z.B. Achselshirts, Jogginghosen, Spaghetti-Träger-Tops, bauchfreie oder zu tief ausgeschnittene Kleidungsstücke, Hotpants oder Röcke mit vergleichbarer „Länge“, … .

 

Verhalten im Schulhaus

Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer beider Schulen und der Hausmeister ist Folge zu leisten.

Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr für Schülerinnen und Schüler der GSR geöffnet. In der Mittagspause können sie sich auch im Eingangsbereich der GSR aufhalten. Ab 13.30 Uhr sind wieder alle Bereiche des Schulgebäudes zugänglich.

Die Flure vor den Klassenzimmern sind keine Aufenthaltsbereiche. Im Gebäude darf nicht gerannt werden. Im gesamten Schulhaus ist darauf zu achten, dass konzentriertes und ruhiges Arbeiten möglich ist.

Der schmale Durchgang vor dem Rektorat der GSR ist für Schülerinnen und Schüler nur gestattet, wenn sie im Sekretariat oder bei der Schulleitung etwas zu erledigen haben.

Müll ist möglichst zu vermeiden. Der Müll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Diese sind in den Klassenzimmern markiert.

Handys und andere elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Schultasche verwahrt werden. Smartwatches werden Handys gleichgesetzt und müssen im Flugmodus (bei Prüfungen ausgeschaltet) sein. Die Schule haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Geräte.

Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen (z.B. „Nerfs“, (Taschen-)Messer, Wasserpistolen, …) ist generell verboten.

Deosprays sind untersagt (Roller und Sticks dürfen weiter benutzt werden).

In der großen Pause ist den Anweisungen der Toilettenaufsicht Folge zu leisten. Zudem ist generell auf die Reinhaltung der Toilettenräume zu achten.

 

Verhalten auf dem Schulgelände

Vor und nach dem Unterricht, während der unterrichtsfreien Zeit und der Mittagspause stehen den Schülerinnen und Schülern der Mensabereich, der Pausenhof und der Hartplatz, sofern dieser nicht für den Unterricht benötigt wird, zur Verfügung.

Der Hartplatz darf nur zum Spielen betreten werden. Auf dem restlichen Schulgelände ist das Ballspielen untersagt.

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind während des gesamten Schulbetriebs verboten. Das gilt auch für das Kauen von Kaugummis und den Konsum von Energydrinks.  

 

 

Fahrräder, Roller und Kleinkrafträder

Der Schulhof ist Fußgängerbereich. Das Befahren ist verboten. Die Zufahrt zum Fahrradabstellplatz erfolgt nur über die Mühlstraße, die zum Parkplatz für Kleinkrafträder über die Stichstraße zur Neckarau. Fahrräder, Roller, Kickboards etc. werden am Fahrradabstellplatz abgestellt.

 

Klassenzimmer, Fachräume

Mit dem Gong gehen alle auf ihre Plätze und legen die notwendigen Unterrichtsmaterialien bereit.

Fachräume und Sporthallen werden erst mit der Lehrkraft betreten. Für das Verhalten in den Fachräumen gelten gesonderte Vorschriften.

Die Benutzung von Geräten und Lehrmitteln erfolgt nur durch die Lehrkraft oder unter deren Aufsicht.

Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrerperson da, verständigen die Klassensprecher das Rektorat.

An ausgewiesenen Tagen wird nach dem Unterrichtsende aufgestuhlt. Hier ist der Plan im Klassenzimmer zu beachten.

Wird in einem Raum ein Schaden festgestellt, so ist sofort eine Lehrkraft zu verständigen.

 

Die Pausen

In den Pausen hat sich jede(r) so zu verhalten, dass Unfälle vermieden werden. In der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgebäude. Den Anordnungen der Pausenaufsicht ist Folge zu leisten. Beim Bäcker und beim Getränkeverkauf reihen sich die Wartenden in die Schlange ein und drängeln nicht.

Das Schulgelände darf nur während der Mittagspause verlassen werden.  

 

Das Schulgelände darf während der Mittagspause verlassen werden (ab Klassenstufe 7), jedoch nicht während der Unterrichtszeit, in den sonstigen Pausen und Hohlstunden. Ausnahmen werden bei triftigen Gründen durch Lehrkräfte erteilt.