Erweiterung der Schul-und Hausordnung zum 1. Juli 2022

Nürtingen, den 12. April 2022

 

 

Information zu Änderungen in der Schul- und Hausordnung ab 1.Juli 2022

 

Liebe Eltern,

 das Kollegium der Geschwister-Scholl-Realschule hat beschlossen, die bestehende Schul- und Hausordnung zu erweitern. Nach Abstimmung im Elternbeirat und Information der Schulkonferenz gilt folgendes: Ab dem 1. Juli 2022 (Montag nach den Osterferien) gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ein Verbot von Kaugummis und Energydrinks.

 Die Zahl der Verschmutzungen durch Kaugummis nimmt leider immer weiter zu – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Schule. Die klebrigen Überreste der Kaugummis verrotten nicht und es bedeutet für die Reinigungskräfte viel Zeit und erheblichen Mehraufwand, die Überreste zu entfernen. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, das Kaugummikauen im Schulgebäude, in den Sporthallen und auf dem gesamten Schulgelände zu verbieten. Sämtliche Appelle, die Kaugummis korrekt zu entsorgen, haben leider keine Wirkung gezeigt, so dass wir uns nun gezwungen sehen, diese Maßnahme zu ergreifen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Der Genuss von Energydrinks bei Jugendlichen ist erwiesenermaßen problematisch. Der sehr hohe Energiegehalt wird vermehrt in Körperfett umgesetzt und der hohe Koffeingehalt sorgt für eine unnatürlich hohe Herztätigkeit. Außerdem beeinträchtigt es die Gehirntätigkeit und das Konzentrationsvermögen erheblich. All diese Dinge haben nicht nur negativen Einfluss auf die unterrichtlichen Prozesse, sondern vor allem auch auf die Gesundheit ihrer Kinder. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns als Schule bei diesem Verbot zu unterstützen.

Sollten sich SchülerInnen ab dem o.g. Datum nicht an dieses Verbot halten, wird ihnen das Getränk abgenommen. Bereits geöffnete Energydrinks, die nicht wieder verschlossen werden können, müssen direkt entsorgt werden.

 

Sollten sich SchülerInnen nicht an diese Verbote halten, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Diese wird im Klassenbuch dokumentiert. Nach zweimaliger Verwarnung müssen die SchülerInnen mit Konsequenzen wie z.B. Vorsitzen rechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung & das Kollegium der GSR