Informationen zum Schulstart am 19.April 2021

Elterninformationen für den Schulbetrieb ab dem 19.April 2021

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir wollen Ihnen auf diesem Wege Informationen zum Schulstart am 19. April 2021 zukommen lassen. Wir freuen uns, dass Schülerinnen und Schüler nach so langer Zeit wieder in Präsenz in die Schule kommen dürfen.

Organisation des Unterrichts

  • Die Klassen 5-10 werden im wöchentlichen Wechsel in Präsenz beschult. Hierzu wird die Klasse in zwei Gruppen vom Klassenlehrer eingeteilt und die Schüler werden direkt informiert. Dabei hat eine Gruppe der Klasse jeweils die ganze Woche Präsenzunterricht nach Stundenplan.
  • Der aktuelle Stundenplan wird den Schülern über Teams zugehen.
  • Die andere Gruppe erhält in jedem Fach Aufgaben zur Wiederholung und Vertiefung. Es findet hier kein Onlineunterricht per Videokonferenz oder Chat statt. Die Lehrkräfte beantworten aber bei Bedarf Fragen und geben den Schülern Rückmeldung zu bearbeiteten Aufgaben. Nach einer Woche werden die Gruppen gewechselt.
  • Die Klasse 9e wird auf Grund der Klassengröße durchgehend in Präsenz beschult.
  • Für den Unterricht in den Wahlpflichtfächern gilt, dass nur die Schülerinnen und Schüler anwesend sind, die ohnehin in der jeweiligen Woche in Präsenz unterrichtet werden. Zudem haben wir darauf geachtet, dass an diesen Tagen ein aktueller Selbsttest durchgeführt wird.
  • Sportunterricht findet nicht statt. Herr Doser bietet Freitagnachmittags weiterhin ein Online -Sportangebot an.
  • Religion findet konfessionsübergreifend im Klassenverband statt.
  • Der Nachmittagsunterricht findet grundsätzlich in Form von Fern-/Onlineunterricht statt. Zur Sicherheit und Gesundheit der Schüler wollen wir hiermit vermeiden, dass die Schüler die Mittagspause teilweise unbeaufsichtigt in Grüppchen verbringen und es zu einer Durchmischung von Schülern unterschiedlicher Klassen kommen könnte.
  • Das GTS Angebot wird montags und mittwochs für die Schüler angeboten. Hierzu nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Koordinatorin des Ganztagesangebots auf.
  • Leistungsnachweise sind in Präsenz im ganzen Klassenverband, unter Einhaltung der AHA – Regeln, möglich.

Elterngespräche

  • Elterngespräche in Präsenz sind nur möglich, wenn ein aktueller negativer Selbsttest der Eltern vorliegt. Ansonsten sind wir angehalten, diese auf digitalem Wege zu führen.

Grundsätzliches zur Testpflicht

  • Ab 19.04. gilt in Landkreisen in denen die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 liegt eine indirekte Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal. Alle, die in Präsenz in der Schule sind, müssen sich zweimal pro Woche selbst testen oder testen lassen und dürfen ansonsten die Schule nicht betreten.
  • Ausnahmen gelten für die Teilnahme an Prüfungen und schriftlichen Leistungsfeststellungen. Hier sind auch Schüler zugelassen, die sich nicht testen lassen.
  • Schüler, die sich nicht testen (lassen), werden im Fernunterricht durch Aufgabenpakete beschult.
  • In der Anlage finden Sie ausführliche Informationen des Landes BW zur Selbsttestung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.  

Zu Beginn der Selbsttestungen ab 19.4.2021 ist es einmalig erforderlich, dass die Kinder die unterschriebene Einverständniserklärung (siehe Anlage) am Montag ausgefüllt mit in die Schule bringen. Kinder ohne Einverständniserklärung muss die Schule wieder nach Hause schicken.

Anlage Einverständniserklärung

Datenschutzrechtliche Nachweise und Informationen rund um die Teststrategie des Landes

Umsetzung der Tests

  • Die Testung wird an zwei Tagen pro Woche erfolgen. Wir haben versucht, die Testungen bis auf eine Ausnahme auf die erste Unterrichtsstunde zu legen.
  • Die Tests werden in der Schule während des Unterrichts im Klassenzimmer unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft durchgeführt. Die Lehrer leiten die Selbsttests an und übernehmen die Dokumentation. Die Anzahl der Testungen pro Klassen- bzw. Jahrgangsstufe und Testtag werden je Woche statistisch erhoben, jedoch nicht namentlich protokolliert.

Im Fall eines positiven Tests

  • Falls ein positiv getestetes Kind nicht bereits eine FFP2-Maske trägt, erhält es von der Lehrkraft, die die Tests anleitet, umgehend eine FFP2-Maske.
  • Das positiv getestete Kind wird in einem separaten Raum beaufsichtigt.
  • Im Falle eines positiven Tests werden über das Sekretariat umgehend die Eltern informiert (telefonisch und über Schoolfox), diese holen entweder das Kind ab oder geben die Erlaubnis, dass das Kind selbst nach Hause gehen darf. ÖPNV darf nicht genutzt werden.
  • Die Eltern veranlassen so schnell wie möglich die Durchführung eines PCR-Tests und melden der Schule das Ergebnis. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses des PCR-Tests müssen alle Haushaltskontakte des Schülers in Quarantäne.
  • Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt über den positiven Schnelltest.