Liebe Eltern,
zum Schuljahr 2017/18 ändert sich in der Schullandschaft sehr viel.
Anbei die ersten gesichterten Informationen:
Welche Regeln gelten an der Realschule mit erweitertem Auftrag?
Mit ihrem erweiterten Auftrag ermöglicht die Realschule auch den Schülerinnen und Schülern, die den Anforderungen des mittleren Niveaus, das zum Realschulabschluss führt, nicht entsprechen können, ohne Wechsel der Schule den Hauptschulabschluss anzustreben. Damit wird die Realschule der zunehmend heterogeneren Schülerschaft gerecht.
Die Entscheidungen des Landesgesetzgebers
Der Landesgesetzgeber hat die grundlegenden Weichen mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der
Realschule, Bildungspläne 2016 und Ganztagsgrundschule“ vom 30.09.2015 gelegt. Durch die Ände-rung des § 7 Schulgesetz hat er den formalen Rahmen für die weiterentwickelte Realschule gezogen, in den sich alle weiteren Regelungen einfügen müssen:
Die Realschule vermittelt vorrangig eine erweiterte allgemeine, aber auch eine grundlegende Bildung,
umfasst fünf oder sechs Schuljahre,
die Klassen 5 und 6 werden in Form einer Orientierungsstufe geführt; am Ende des ersten Schuljahrs erfolgt keine Versetzungsentscheidung.
Nach der Orientierungsstufe erfolgt der Unterricht
in einem gemeinsamen Bildungsgang,
mit individueller Förderung.
Die Entscheidung über die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der dem jeweiligen Bildungsniveau entsprechenden Versetzungsanforderungen.
Ein Wechsel des Bildungsniveaus ist zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahrs möglich.
Ursprünglich hatte der Landesgesetzgeber festgelegt, dass im Regelfall keine äußere Differenzierung nach Niveaustufen oder Abschlusszielen erfolgt. Dieser Vorrang für die binnendifferenzierende Förde-rung wurde jedoch zwischenzeitlich mit einer weiteren Änderung des Schulgesetztes aufgegeben.
Der § 7 Schulgesetz bestimmt in seiner aktuellen Fassung, dass die Realschule der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit sowohl durch individuelle Förderung in binnendifferenzierender Form und in leistungsdifferenzierenden Gruppen oder Klassen entspricht.“
Die bisherigen Regeln, die festlegten, in welchem Umfang äußerlich differenziert werden darf, gelten also nicht mehr.
In der Klassenstufe 9 werden die Schülerinnen und Schüler, die auf dem grundlegenden Niveau lernen, gezielt auf die Hauptschulabschlussprüfung am Ende der Klasse 9 vorbereitet.
Die Schülerinnen und Schüler, die den Realschulabschluss anstreben, lernen auf dem mittleren Niveau. Abhängig von den Schülerzahlen kann der Unterricht ab Klasse 7 in getrennten Klassen, Gruppen oder binnendifferenziert erfolgen. In Klasse 10 lernen alle Realschülerinnen und -schüler auf dem Niveau M und absolvieren am Ende der Klasse 10 die Realschulabschlussprüfung.
Die Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6)
Für die Klassen 5 und 6, die sogenannte „Orientierungsstufe“, gelten folgende Regeln:
Erst am Ende der Orientierungsstufe erfolgt die erstmalige Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern zu einer Niveaustufe.
Weil das vorrangige Ziel der Realschule bleibt, die Schülerinnen und Schüler zum Realschulabschluss zu führen, erfolgen die Leistungsfeststellungen stets auf dem Niveau M (Neuerung zum Schuljahr 2017/2018).
Am Ende der Orientierungsstufe (Klasse 6)
Die erstmalige, einheitliche Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einer Niveaustufe in allen Fächern erfolgt am Ende der Orientierungsstufe, d. h. am Ende der Klasse 6. Die Zuordnung ist ab-hängig von den in Klasse 6 gezeigten Leistungen, die in einem Zeugnis ausgewiesen werden.
Während der Orientierungsstufe werden alle Schülerinnen und Schüler an den Anforderungen des Niveau M gemessen. Damit ist am Ende der Orientierungsstufe eine klare Grundlage für die Zuordnung zu einer der beiden Niveaustufen G oder M gewährleistet.
Wer die Versetzungsanforderungen auf Niveau M erfüllt, kann in der Klasse 7 dem Niveau M zuge-ordnet werden. Werden die Versetzungsanforderungen hingegen nicht erfüllt, kann die Schülerin oder der Schüler die Klasse 6 wiederholen oder auf dem Niveau G in die Klasse 7 aufrücken.
Nach der Orientierungsstufe (Klassen 7 bis 10)
Versetzungsanforderungen
Nach der Orientierungsstufe erfolgt die Leistungsbewertung in allen Fächern auf der gleichen Niveau-stufe: Entweder auf dem Niveau G oder auf dem Niveau M. Auf dem Niveau G, das zum Hauptschul-abschluss führt, erfolgt die Leistungsfeststellung und -bewertung in folgenden Fällen:
Am Ende der Orientierungsstufe erfolgte aufgrund der Leistungen eine Zuordnung zum Niveau G,
die Klasse kann aufgrund der vorangegangenen Klassenwiederholungen nicht mehr auf Niveau M wiederholt werden (dazu unten),
der Wechsel vom Niveau M auf das Niveau G erfolgt freiwillig.
Für die beiden Niveaustufen gibt es unterschiedliche Versetzungsregeln. Sie entsprechen auf dem Niveau G den bisherigen der Werkrealschule/ Hauptschule, die Versetzungsanforderungen auf dem Niveau M denen, die an der Realschule bereits vor der Erweiterung ihres Auftrags galten.
Die Unterscheidung zwischen Kernfächern und maßgebenden Fächern gibt es deshalb nur auf dem Niveau M, weil die Werkrealschulverordnung, an der sich die Versetzungsanforderungen für das Niveau G orientieren, diese Unterscheidung nicht kennt.
Kernfächer sind auf Niveau M demnach:
Deutsch,
Mathematik,
Pflichtfremdsprache,
Wahlpflichtfach ab der Klasse 7.
(Französisch hat in Klasse 6 also noch nicht den Status eines Kernfachs.)
Nichtversetzung und Wiederholung
Die Leistungsfeststellungen und -bewertungen richten sich wie bisher nach der Notenbildungsverordnung. Erfolgt ein Wechsel der Niveaustufe zum Schulhalbjahr, können nur die Leistungen des zweiten Schulhalbjahres für die Notenfindung und Versetzungsentscheidung herangezogen werden. Wollte man trotz des Niveauwechsels beide Schulhalbjahre berücksichtigen, müssten die Leistungen auf ein einheitliches Niveau umgerechnet werden. Für eine solche Umrechnung mit einem bestimmten Faktor gibt es jedoch keine Grundlage.
Wird eine Schülerin oder ein Schüler auf dem Niveau M nicht in die nächsthöhere Klasse versetzt, bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
Die Klasse kann auf Niveau M wiederholt werden.
Mit dem Wechsel auf das Niveau G kann in die nächsthöhere Klasse aufgerückt werden.
Bei der Beratung der Schülerinnen und Schüler ist zu bedenken, dass sie sich nach einem Wechsel auf das Niveau G für einen späteren Wechsel zurück in das Niveau M den dann geltenden Notenan-forderungen stellen müssen (dazu unten).
Die Möglichkeiten der Wiederholung auf dem Niveau M sind jedoch beschränkt. Eine Klasse kann nicht mehr auf dem Niveau M wiederholt werden, wenn bereits die vorangehende oder diese Klasse auf dem Niveau M wiederholt wurde.
Auf dem Niveau G gibt es keine entsprechende Regel, mit der die Anzahl der Wiederholungen beschränkt wird.
Wechsel der Niveaustufe
Bisher konnte das „Niveau“ nur mit einem Wechsel der Schulart gewechselt werden. Es galten die Anforderungen der Multilateralen Versetzungsordnung mit den entsprechenden Notenhürden sowie der Möglichkeit, auf der Grundlage einer Bildungsempfehlung zu wechseln. Diese Anforderungen müssen nun auch in der neuen Realschulversetzungsordnung abgebildet werden. Es gelten für den Wechsel der Niveaustufe innerhalb der Realschule die gleichen Notenanforderungen wie nach der Multilateralen Versetzungsordnung.
In den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in der Pflichtfremdsprache muss mindestens die Note gut, in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern ein Durchschnitt von 3,0 erreicht sein.
Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, von dem Niveau G in das Niveau M auf der Grundlage einer Entscheidung der Klassenkonferenz mit 2/3 Mehrheit zu wechseln. Die Klassenkonferenz kann die Aufnahme in das Niveau M auf Probe beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler nach einer Übergangszeit den Anforderungen des Niveau M gewachsen sein wird. Die Dauer der Probezeit wird von der Klassenkonferenz festgelegt und dauert längstens ein Schulhabjahr.
Der Wechsel der Niveaustufe ist zum Ende jedes Schulhalbjahres möglich. Für einen Wechsel vom Niveau G auf das Niveau M müssen die Notenvoraussetzungen erfüllt sein.
Zum Schulhalbjahr erfolgt der Wechsel jedoch nur freiwillig. Die Schülerin oder der Schüler muss also nicht fürchten, bereits zum Schulhalbjahr aufgrund der erreichten Noten das Niveau M verlassen zu müssen.
Nach dem Hauptschulabschluss
Das Niveau G führt die Schülerinnen und Schüler zukünftig auch an der Realschule zum Hauptschul-abschluss. Sie können ihren Weg zum Realschulabschluss nach bestandener Hauptschulabschluss-prüfung an der Realschule dann fortsetzen, wenn sie die Notenvoraussetzungen erfüllen, die für den Wechsel vom Niveau G in das Niveau M maßgeblich sind.
Neu geschaffen wurde zum Schuljahr 2017/2018 die Möglichkeit, nach bestandenem Hauptschul-abschluss die Klasse 9 auf Niveau M zu wiederholen, sofern in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache mindestens die Note „gut“ sowie im dritten Fach mindestens die Note „befriedigend“ und in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0 erreicht wurde.
Andernfalls, d.h. wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, haben die Schülerinnen und Schüler z. B. die Möglichkeit, einen mittleren Bildungsabschluss durch den Wechsel auf eine zweijährige Berufsfachschule oder durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung anzustreben.