Der gemeinsame Bildungsplan 2016 für die Sekundarstufe I gilt für die Hauptschulen, Werkrealschulen, für die Realschulen, für die Gemeinschaftsschulen sowie für die Schulen besonderer Art. Der Bildungsplan ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Er fand erstmals Anwendung für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet wurden. Er wächst sukzessive mit jedem Schuljahr eine Klassenstufe auf und ist im Schuljahr 2019/2020 in der Klassenstufe 9 angekommen. Die Abschlussprüfungen müssen sich jeweils an den Bildungsstandards des geltenden Bildungsplans orientieren und werden deshalb neu erarbeitet.
Im Schuljahr 2019/2020 werden die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und SBBZ mit dem entsprechenden Bildungsgang die neue Hauptschulabschlussprüfung ablegen. Im Schuljahr 2020/2021 folgt an allen Werkrealschulen die neue Werkrealschulabschlussprüfung sowie an allen Realschulen, Gemeinschaftsschulen und SBBZ mit Bildungsgang Realschule die neue Realschulabschlussprüfung.